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Schwerpunkt des Sachverständigenbüro Anja Lawrenz ist die Verkehrswertermittlung von:
- Wohnimmobilien (z.B. Ein- bzw.Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen)
- Rendite- bzw. Anlageimmobilien (z.B. Mehrfamilienhäuser, Einzelhandels-
..immobilien, Hotels) außerdem
- die Erstellung von Miet- und Beleihungswertgutachten.
Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt nach § 194 BauGB.
Danach wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Hört sich erst einmal komplizierter an als es in Wirklichkeit ist.
- Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, (Der Zeitpunkt der Wertermittlung ist ein, mit dem Auftraggeber fest vereinbarter Tag.)
- im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (Das bedeutet, ein Verkauf unter „normalen“ Bedingungen. Also kein Verkauf innerhalb der Familie, an Freunde etc.)
- nach den rechtlichen Gegebenheiten (bei der Wertermittlung müssen alle privatrechtlichen Gegebenheiten (z.B. Wegerechte und Erbbaurechte) und alle öffentlich rechtlichen Gegebenheiten, (z.B. Denkmalschutz, Ortssatzungen) berücksichtigt werden.)
- und tatsächlichen Eigenschaften, (Gibt es zum Wertermittlungsstichtag Baumängel oder –schäden, wie alt ist das Objekt, ist das Grundstück voll erschlossen das Alles und noch viel mehr fließt in die Bewertung mit ein.)
- der sonstigen Beschaffenheit (hier sind alle sonstigen Umstande des Objektes gemeint, z.B. die Grundstücksgröße (gibt es Vorder- und Hinterland?), ist der Garten besonders angelegt, gibt es Altlasten etc.)
- und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung (die Lage bezieht sich auf die Mikro- und Makrolage des Objektes, auf die Infrastruktur, der Nachbarschaft etc.)
- ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (d.h. der Sachverständige ist objektiv, neutral und weisungsfrei. Der Verkäufer steht nicht unter Zwang oder will das Objekt zu einem Freundschaftspreis anbieten etc.)
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Eigene
Veröffentlichungen |
Darf es noch etwas Dämmung sein?
Dieser Artikel ist kein Artikel gegen die energetische Sanierung von Altbauten, er soll Sie nur dazu bringen, ihr Vorhaben und die Ihnen gegebenen Empfehlungen zu hinterfragen.
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Allgemeines zur Wärmedämmung
Richtig und ökologisch dämmen
Wir dämmen ein Gebäude, um den Wärmeverlust durch die Außenhülle zu verringern, dieses passiert durch den Einschluss Luft oder Gasen in den Hohlräumen des Dämmmaterials. Diese eingeschlossene Luft und Gase sind schlechte Wärmeleiter und verringern so die Wärmeleitfähigkeit des Materials.
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